Taxi + Mietwagen 
Kranzhoff  Tel. 05281  5585

Krankenfahrten

IK Nr. 600346110 für alle Krankenkassen


Ins Krankenhaus und zurück

Wir benötigen für die Krankenhausfahrt lediglich eine ärztliche Verordnung (Verordnung einer Krankenbeförderung) Sollten Sie nicht von der Zuzahlung befreit sein, müssen Sie lediglich den gesetzlichen Eigenanteil von 10% der Fahrtkosten übernehmen  ( 5 € bis maximal 10 € ).

Chemo oder Strahlentherapie

In der Regel übernimmt nach einer Überprüfung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Kosten der Fahrt zu der Ambulanten Chemo oder Strahlentherapie. Egal ob Praxis oder Krankenhaus. Sollten Sie nicht von der Zuzahlung befreit sein, müssen Sie lediglich den gesetzlichen Eigenanteil von 10% der Fahrtkosten übernehmen ( 5 € bis maximal 10 € ) Um die Genemigung kümmern wir uns.

Dialyse Fahrten

Auch hier übernimmt nach einer Überprüfung Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Fahrt zur Praxis oder zum Krankenhaus.  Wenn Sie nicht von einer Zuzahlung befreit sind, müssen Sie nur einen geringen Eigenanteil zuzahlen. Um die Genemigung kümmern wir uns.

Ambulante Fahrten zum Arzt

Wenn Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweis "aG", "Bi" oder "H" sind oder eine Einstufung in den Pflegegrad 3,4 oder 5 haben, können Sie nach Genemigung zu jedem Arzt im Umkreis von 50 Km fahren. Wenn Sie einen Termin haben rufen Sie uns an, wir kümmern uns um die Genemigung.

Fahrten in die Reha

Wir befördern Sie gerne zur Rehabilitation, egal wie weit und wo hin. Hier benötigen Sie normalerweise eine Genehmigung der Krankenkasse und eine ärztliche Bescheinigung. (Verordnung einer Krankenbeförderung) Sollte jedoch die Berufsgenossenschaft oder die Rentenversicherung Träger der Kosten sein, so im Falle eines Arbeitsunfalles oder zur Erhaltung der Arbeiskraft, benötigen Sie keine Genehmigungen, da hier mit der Berufsgenossenschaft oder der Rentenversicherung direkt abgerechnet wird. Ein Eigenanteil fällt nicht an.         

Wenn Sie Fragen zu den Themen, dann rufen Sie uns einfach an!

Wir können mit allen Kassen abrechnen.

Wir erklären Ihnen auch wie Sie einen Befreiungsausweis von der Krankenkasse bekommen ( Keine Gebühren in der Apotheke, bei Taxifahrten oder für Hilfsmittel ).